Wer finanziert die Stipendien und wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderung pro Stipendium beträgt 300 Euro im Monat, wobei jeweils 150 Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie von privaten Förderern und Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni oder Privatpersonen gezahlt werden.
- Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr vergeben. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
- Die Förderung wird zum Wintersemester im Dezember rückwirkend zum 1. Oktober ausbezahlt.
- Sofern genug Fördermittel vorhanden sind und die Stipendiaten die Förderkriterien regelmäßig erfüllen, kann die Unterstützung verlängert werden. Dazu müssen sie einmal jährlich einen aktualisierten Begabungs- und Leistungsnachweis vorlegen.
- Die Förderung endet, wenn die Förderhöchstdauer durch das Ende der Regelstudienzeit erreicht ist, die jährlichen Begabungs- und Leistungsnachweise verspätet oder nicht eingereicht werden, der Studierende die HFPH verlässt (z.B. Hochschulwechsel, die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde, nicht genug Fördermittel zur Verfügung stehen und keine Weitergewährung des Deutschlandstipendiums möglich ist.
- Eine Förderung über die Förderhöchstdauer kann verlängert werden nur unter der Voraussetzung, dass sich die Studiendauer aufgrund schwerwiegender Gründe verlängert. Solche Gründe sind zum Beispiel Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt. Die Verlängerung der Förderung muss schriftlich beantragt werden.
Welche persönlichen Daten werden an die Förder*innen weitergeben?
Laut Stipendienprogramm-Gesetz ist es Stipendiengebern gestattet, beratend am Auswahlverfahren teilzunehmen. Wenn die Bewerber*innen dem zustimmen, können Förder*innen auf Wunsch auch Einblick in die anonymisierten Bewerbungsunterlagen der vorausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten. Die Förder*innen können auf diese Weise aber nicht die Identität feststellen und nur Anmerkungen zu den Qualifikationen abgeben. Wenn Studierende für eine Förderung mit dem Deutschlandstipendium ausgewählt werden, können sie zudem wählen, ob ihre Kontaktdaten an die betreffende Förder*in weitergegeben werden.