Deutschlandstipendium an der HFPH

Im Rahmen des Deutschlandstipendiums werden an der HFPH ordentlich immatrikulierte Studierende mit 300 Euro pro Monat für einen Zeitraum von einem Jahr gefördert. Voraussetzung sind exzellente Leistungen und ein überdurchschnittliches Engagement.

Auf diesem Bild sind die Hände einer Student*in zu sehen, die an einem Notebook arbeitet.

Das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium soll ausgewählten, besonders begabten und engagierten Studierenden, die neben exzellenten Studienleistungen auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen oder erfolgreich Hindernisse im eigenen Lebens- und Bildungsweg gemeistert haben, zunächst für die Dauer eines Jahres eine verlässliche zusätzliche Finanzierungsquelle bieten.

Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt 3.600 Euro pro Jahr, wobei jeweils die Hälfte dieses Betrags von privaten Förderer*innen – Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni, Hochschulangehörigen oder Privatpersonen – und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragen wird. Das Stipendium wird in Raten von monatlich 300 Euro ausbezahlt.

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Für die Förderperiode Wintersemester 2024/25 schreibt die HFPH voraussichtlich wieder fünf Stipendien aus. Die Bewerbungsfrist ist beendet.

Vielen Dank für Ihre Bewerbung! Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

 

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Bewerbung

Finanzielle Förderung und Förderer*innen

Aufnahme ins Stipendienprogramm

 

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FAQ

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Braucht man die deutsche Staatsangehörigkeit für das Deutschlandstipendium?

Nein, das Stipendium steht deutschen wie internationalen Studierenden offen.

Ist das Stipendium auf bestimmte Personengruppen beschränkt?

Nein, es existieren keine Vorgaben in Bezug auf Geschlecht, Alter, Studiengang oder vergleichbare Kriterien.

Kann ich mich auch als Promovend*in bewerben?

Nein, Promovierende sind von der Förderung leider ausgeschlossen.

Kann der Bezug des Stipendiums über ein Jahr hinaus verlängert werden?

Wenn die entsprechenden Fördermittel vorhanden sind und Sie die Förderkriterien weiterhin erfüllen, kann der Bezugszeitraum entsprechend der Regelstudienzeit verlängert werden. Dazu muss einmal jährlich ein aktualisierter Begabungs- und Leistungsnachweis vorgelegt werden.

Muss ich mich neu bewerben, wenn ich mein Bachelorstudium abgeschlossen habe?

Ja, das Deutschlandstipendium endet grundsätzlich mit dem ersten erfolgreichen Studienabschluss.

Kann ich mich nach einer Ablehnung erneut bewerben?

Wenn Sie sich z. B. aufgrund geänderter Lebensumstände bessere Chancen ausrechnen, können Sie sich bei der nächsten Ausschreibung 2022 gerne erneut bewerben.

Ich habe bereits einen Nebenjob/ein regelmäßiges Einkommen. Macht das einen Unterschied?

Das Deutschlandstipendium wird unabhängig von Ihrem sonstigen Einkommen oder dem Ihrer Eltern ausbezahlt.

Ich habe ein Auslandssemester geplant. Wird das Stipendium weiter ausbezahlt?

Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn Sie einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt antreten. Auch wenn Sie über das ERASMUS+-Programm im Ausland studieren, wird das Deutschlandstipendium weiter ausbezahlt.

Was passiert mit meinem Stipendium bei einer Beurlaubung?

Während der Beurlaubung z. B. aus familiären Gründen wird das Stipendium nicht ausbezahlt. Der Bezugszeitraum verlängert sich jedoch um die Dauer der Beurlaubung.

Wie sieht es mit den Steuern aus?

In der Regel zählt das Deutschlandstipendium nicht zum steuer- oder sozialabgabenpflichtigen Einkommen.

Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Förderung wird zum Wintersemester im Dezember rückwirkend zum 1. Oktober ausbezahlt.

Weitere Informationen?

Unter www.deutschlandstipendium.de gibt es weitere Informationen.