Ombudsstelle

Die Hochschule für Philosophie ist ein Ort, an dem alle Menschen unabhängig von Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder sozialer Herkunft willkommen sind. Auch wenn sich alle Lehrenden, Mitarbeiter*innen und die Verwaltung um diese Gleichbehandlung bemühen, kann es im Alltag zu Missverständnissen oder unreflektiertem Verhalten kommen, so dass sich Menschen ausgegrenzt oder ungerecht behandelt fühlen. Dies gilt nicht nur für den formellen Bereich im Rahmen des Studiums und der Verwaltung, sondern auch für die informellen Begegnungen auf Festen oder in der Analogie. Die Hochschule für Philosophie hat daher eine Ombudsstelle als Anlaufstelle eingerichtet.

Was ist eine Ombudsstelle?

Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige Beschwerde- bzw. Schlichtungsstelle, die eine unparteiische Schiedsperson stellt, um in einem Streitfall eine für alle Seiten akzeptable Einigung zu finden. Durch eine Ombudsperson können Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand geschlichtet werden. Die Ombudsstelle handelt diskret, alle Ombudspersonen unterliegen der Schweigepflicht. Durch die Etablierung einer Ombudsstelle wird vor allem der Eskalation von Konflikten zuvorgekommen. Sie dient der Prävention, durch:

  • Zuhören ohne Bewertung und eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles
  • ein offenes Gespräch über die Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente
  • oder das Aussprechen einer abgewogenen Empfehlung für den entsprechenden Fall

Die Ombudsstelle ist als reine Vermittlung gedacht, sie kann nicht die offiziellen Verfahren, wie sie durch das Arbeitsrecht, den Prüfungsausschuss oder durch sonstige rechtliche Regelungen gegeben sind, aushebeln bzw. ersetzen.

 

Richtlinien für respektvollen und professionellen Umgang

Um ein gedeihliches Miteinander im Lernen und Arbeiten zu fördern, hat der Senat der Hochschule „Richtlinien für respektvollen und professionellen Umgang“ beschlossen:

Richtlinien für respektvollen und professionellen Umgang (PDF)

 

Wann kann man sich an die Ombudspersonen wenden?

Diskriminierungserfahrungen sind oft sehr schwierig zu fassen. Wir würden Sie darum bitten, zuerst das Gespräch mit der betreffenden Person selbst zu suchen, wenn Sie sich unverstanden, ungerecht behandelt oder diskriminiert bzw. belästigt fühlen. Oft werden Aussagen, Gesten oder Handlungen einseitig interpretiert und waren vielleicht gar nicht so gemeint. Eine Aussprache kann das Gegenüber sensibilisieren und eine Basis des größeren Vertrauens schaffen.
Sollten Sie sich nach einer Aussprache weiterhin unverstanden fühlen und merken, dass die Benachteiligung anhält, können Sie sich gerne an die Ombudsstelle wenden.

 

Wann ist die Ombudsstelle nicht zuständig?

Bei Fragen, die Prüfungsordnungen anbelangen und einer klaren rechtlichen Regelung bedürfen, ist die Ombudsstelle nicht zuständig. Hier müssen Sie den offiziellen, d.h. formalen Weg einhalten.
Sollten Sie also Fragen zu Ihrem allgemeinen Studienverlauf haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Tutor*innen bzw. das Studierenden- oder Prüfungssekretariat. Gegebenenfalls müssen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Die Ombudsstelle hat keine Autorisierung, Entscheidungen des Prüfungsausschusses zu revidieren. Vielmehr dient die Stelle dazu, zwischenmenschliche Konflikte zu beheben, für die gerade der Prüfungsausschuss nicht zuständig ist. Bei Schwierigkeiten mit Kommilion*innen können Sie sich natürlich auch an die Studierendenvertretung wenden.

 

Wen kann ich ansprechen?

Der Senat hat Prof. Dr. Barbara Schellhammer und Dr. Patrick Zoll SJ als Ombudspersonen berufen. Sie üben diese Aufgabe gemeinsam aus, beide können gleichermaßen angesprochen werden.

 

Wie kann ich mich an die Ombudsstelle wenden?

Wie läuft ein solches Verfahren ab?

Wenn sich eine Person an die Ombudsstelle wendet, wird zunächst ein Gespräch vereinbart. Hier wird der Fall ausführlich geschildert und festgestellt, ob die Ombudsperson die passende Anlaufstelle dafür ist. Außerdem wird geklärt, welche Person(en) am Konflikt beteiligt sind. Weitere Schritte werden vereinbart. Diese könnten sein:

  • ein Coachingprozess bzw. die Begleitung der betroffenen Person, um selbst mit der Situation umgehen zu können (z. B. das direkte Gespräch mit der beteiligten Person zu suchen)
  • ein strukturiertes Schlichtungsverfahren, bei dem es zu einem gemeinsamen Gespräch mit allen beteiligten Personen kommt (davor müssen Einzelgespräche mit allen beteiligten Personen geführt werden)
  • die Ombudsperson wird selbst aktiv, schlägt einen möglichen Lösungsweg vor, schaltet relevante weitere Personen ein oder beschreitet nötige Amtswege