pro philosophia e.V. unterstützt (a) die Hochschule für Philosophie in Forschung und Lehre und (b) die Lehrenden, Studierenden und Absolventen der Hochschule.
Konkret fördert der Verein z.B. die Teilnahme von Lehrenden und Studierenden im Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengang an philosophischen Kongressen, Fachtagungen und 'Summer Schools'.
Bei den Studierenden werden Zuschüsse bis zu 50 % der gesamten Tagungskosten (Tagungsgebühren, Reisekosten, Unterkunft etc.) bei einer Förderobergrenze von € 500.- gewährt. Die Entscheidung über die Vergabe und Höhe des Zuschusses trifft der Vorstand von pro philosophia e.V. nach eigenem Ermessen. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bitte beachten Sie, dass pro philosophia e. V. keine Druckkosten für Master- und Doktorarbeiten übernehmen kann.
Voraussetzungen:
- Die Förderung ist nur für Studierende unserer Hochschule im Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiengang (Promotionsstatus genügt) möglich. Sie ist unabhängig davon, ob der/die Geförderte Mitglied bei pro philosophia e.V. ist oder nicht.
- Notwendig ist eine Empfehlung eines Mitglieds des Lehrkörpers.
- Die zu Fördernden müssen im Anschluss an die Konferenz einen kurzen Bericht über zentrale Inhalte der Konferenz anfertigen, der auf den Internet-Seiten des Vereins veröffentlicht wird.
Formalia:
Anträge auf Förderung sind einschließlich der entsprechenden Unterlagen - d. h.
- Antrag mit Thematik, Ort und Zeit der Tagung sowie
- Empfehlungsschreiben
direkt an den Vorstand von pro philosophia e.V. zu richten. Der Antrag kann im Prüfungssekretariat der Hochschule abgegeben, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Einreichung sämtlicher Kostenbelege (im Original) im Finanzsekretariat der Hochschule. Den Tagungsberichts schicken Sie bitte als pdf-Datei an pro.philosophia@hfph.de.
Sonderregelung für graduierte Referent*innen
Wer (a) bereits den Bachelor oder das Bakkalaureat erworben hat und sich im Master- oder Promotionsstudium an der Hochschule befindet und (b) selbst ein Paper bzw. einen Vortrag auf einer Tagung hält (bitte Programm mit einreichen), für den entfällt die 50%-Obergrenze des Zuschusses.
Alle anderen Modalitäten (Antragsverfahren, Tagungsbericht, 500 €-Obergrenze) bleiben bestehen.
Bitte bemühen Sie sich, da die Mittel begrenzt sind, als Referent*in zunächst um eine weitgehende Übernahme von Kosten (Unterkunft, Tagungsgebühr usw.) durch den Veranstalter!