39* | PD Dr. Mara-Daria Cojocaru

Philosophische Grundlagen und ausgewählte Probleme des Menschenrechtsdiskurses

Hauptseminar 2-stdg. Freitag, 15–17 Uhr
Raum: Seminarraum 1
Termine: 11.4., 25.4., 9.5., 16.5., 6.6. und 13.6.2014, sowie 23.5., 9–18 Uhr und 23./24.5.2014 9–13 Uhr (Rottendorf-Symposion)
BA: III/2, WP/6
MAkons: III (EG)
Mag: F3, F11

Thematik

Die Menschenrechte haben sich als praktische Querschnittaufgabe einer Vielzahl an Politikfeldern etabliert. Oft werden sie als überzeugendes Beispiel für einen normativen Konsens der Weltgemeinschaft angeführt. Gleichzeitig wird immer wieder deutlich, dass das Menschenrechtsverständnis verschiedenen Deutungen in der Praxis unterliegt. Wie kann es nun sein, dass dieses "von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal", als das die Menschenrechte deklariert worden sind, praktisch zu Widersprüchen führt? Welche Funktion hat der Universalismus der Menschenrechte und was trägt der Würde-Begriff wirklich aus? Wäre nicht auch über Menschenpflichten nachzudenken? Wie ist die Rolle von Menschenrechten zu verstehen und (wie) kann es sein, dass Menschenrechte verletzt werden müssen, um Menschenrechte durchzusetzen? Und was bleibt schließlich von dem Ideal der Menschenrechte angesichts von Problemstellungen, die es notwendig machen, weit über das klassische Gefüge von Staat und Individuum hinaus zu denken? Dies sind die Fragen, denen sich das diesjährige Rottendorf-Symposions am 23. und 24. Mai 2014 widmet. Ziel dieses Seminars ist, die Teilnahme am Symposion vorzubereiten und zu vertiefen. Dabei wird das besondere Augenmerk auf den Aussichten der philosophischen Begründung der Menschenrechte im Lichte der Praxis des Menschenrechtsschutzes seit dem Zweiten Weltkrieg liegen. Darüber hinaus werden ausgewählte Probleme, die sich insbesondere aus dem Begriff der Würde ergeben, diskutiert.

Methode

In diesem Seminar sollen in den Sitzungen vor dem 23. Mai die Grundgedanken des Symposions vorbereitet werden; anhand einer lektüreleitenden Frage sollen die Texte für die Erarbeitung des Arguments gründlich vorbereitet werden; diese Textarbeit resultiert in der gemeinsamen Formulierung weiterführender Fragen, die beim Symposion eingebracht werden können. In den Sitzungen nach dem Symposion werden weitere ausgewählte Probleme des Menschenrechtsdiskurses in Referaten vorgestellt und Forschungsfragen entwickelt.

Voraussetzungen

Eine Bereitschaft zur Lektüre englischer Texte ist erforderlich.

Qualifikation

Voraussetzung für einen qualifizierten Seminarschein sind, neben der regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen und am Symposion selbst, die Beteiligung in einer Arbeitsgruppe zu den Fragen zum Menschenrechtsverständnis und die Beteiligung an einer Referatsgruppe zu den ausgewählten Problemen. Zudem ist eine thematisch im Vorfeld mit mir bitte abzustimmende Seminararbeit im Umfang von ca. 28.800–43.200 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Fußnoten und Literaturverzeichnis) zu schreiben.

Literatur

Als Einführung sollten gelesen werden: die Einführung aus Charles R. Beitz‘ "The Idea of Human Rights" (Oxford 2009) und der Artikel "Menschenwürde" von Christoph Menke in "Menschenrechte. Ein interdisziplinäres Handbuch" (Stuttgart 2012) vgl. pdfs. Die Seminarlektüre wird im Dialogportal und im Semesterapparat zur Verfügung gestellt.