Liebe und „so Sachen“ – Tagung zu sexueller Selbstbestimmung von Menschen mit sogenannter "geistiger Behinderung"

Menschen mit Behinderungen haben ebenso ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. In der Realität ist ihr Liebes- und Sexualleben jedoch oft aufgrund verschiedener Herausforderungen eingeschränkt. Das interdisziplinäre Forschungsprojekt „SeBi“ des Lehrstuhls für Intercultural Social Transformation (IST) der Hochschule für Philosophie München (HFPH), dem Christlichen Sozialwerk Dresden (CSW) und dem Zentrum Medizin–Ethik–Recht der Universität Halle beschäftigt sich mit eben diesem schwierigen Balanceakt von sexueller Selbstbestimmung bei Menschen mit so genannter „geistiger Behinderung“ (MgB) zwischen Ermöglichung und Schutz.

Jochanah Mahnke, Copyright: privat

Am 29. und 30. September 2022 findet die inklusive Tagung „Be-/Ge-hinderte Sexualität –Beziehungen unter Menschen mit geistiger Behinderung unterstützen, ermöglichen, begleiten, schützen“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle (Saale) statt.

Jochanah Mahnke, wissenschaftliche Hilfskraft des Forschungsprojekts „SeBi“ am IST (HFPH) und Studierende der Sozialen Arbeit an der Katholischen Stiftungshochschule München, absolvierte ein halbjähriges Praktikum beim Christlichen Sozialwerk Dresden in der Behindertenhilfe und wirkt bei der Gestaltung des Tagungsprogramms mit. Wir haben uns mit ihr darüber unterhalten:

Welche Problematiken sehen Sie aus Ihrer Tätigkeit im SeBi-Projekt bei der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit sogenannter „geistiger Behinderung“?

Die 2012 veröffentlichte Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ belegt, dass – abhängig von der Untersuchungsgruppe – 21-42% der befragten Frauen mit Behinderung im Erwachsenenalter sexuelle Handlungen erlebt haben, die erzwungen wurden. Das heißt, dass sie zwei- bis dreimal häufiger sexuelle Gewalt erfahren, als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (Schröttle et al. 2012, 24). Dies verdeutlicht, dass Menschen mit Behinderung einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sexualisierte Gewalt zu erfahren. Eine Sensibilisierung für diese gesteigerte Gefährdung und der Schutz vor sexualisierter Gewalt sind deswegen von äußerster Dringlichkeit. Umgekehrt beschneiden in der Praxis Schutzmaßnahmen häufig die Rechte auf gelebte Sexualität, Partnerschaft und Familiengründung (Artikel 6, 23 und 26 UN-Behindertenrechtskonvention) von Menschen mit Behinderung. Ob und in welchem Umfang diese Rechte umgesetzt werden, ist meist abhängig von verschiedenen Umständen, wie zum Beispiel dem Zugang zu sexueller Bildung, personellen und zeitlichen Ressourcen, Angeboten und ihrer Verfügbarkeit, dem Engagement der gesetzlichen betreuenden Person und vielen weiteren. Im Alltag der Menschen mit sog. „geistiger Behinderung“ müssen sowohl Schutz, als auch Ermöglichung berücksichtigt werden. Dies gestaltet sich als komplexer Balanceakt, da sich beispielsweise Bedürfnisse, Wohn- und Arbeitssituationen wandeln und eines achtsamen und individuellen Austarierens bedürfen. Herausforderungen in der Praxis sind zum Beispiel, dass nicht alle Menschen mit Behinderung ein eigenes Zimmer haben oder das individuelle Grenzen und Bedürfnisse schwer kommuniziert werden können. Dadurch kann die Wahrung der Privatsphäre und der eigenen Grenze bereits stark eingeschränkt sein.
Es gibt also viele Herausforderungen, die sich immer wieder neu – durch unterschiedliche Faktoren auf individueller, materieller und gesellschaftlicher Ebene beeinflusst – ergeben. Wichtig ist es, herauszufinden, welche Veränderungen nötig sind, um Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Sexualität zu ermöglichen.

Sie haben das Philosophicum an der HFPH abgeschlossen. Kann Ihrer Einschätzung nach eine philosophisch-ethische Perspektive bei den Schwierigkeiten der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit sog. "geistiger Behinderung" weiterhelfen?

Ja, die Philosophie spielt eine zentrale Rolle, wenn es beispielsweise um die Klärung von Begriffen geht. Was genau heißt „Sexualität“ und was bedeutet es, dass selbstbestimmte Sexualität als Menschenrecht verankert ist? Hier ergeben sich sehr wichtige, ethische Fragen, die dazu führen, dass wir auch gesellschaftspolitisch Sorge dafür tragen müssen, dass betroffene Menschen erfüllt Liebe, Sexualität und Partnerschaft leben dürfen. Ein weiterer zentraler Begriff ist der der „Selbstbestimmung“, der ja auch in der Philosophie eine besondere Rolle spielt. Spannend ist für uns an dieser Stelle, dass gerade die Sexualität eine große Herausforderung für die Autonomie darstellt. Wenn wir unsere Leiblichkeit ernst nehmen, kann Selbstbestimmung ja auch heißen, unseren leiblichen Regungen zu folgen – eine Tatsache, die eng rationalistische Vorstellungen von Autonomie auf den Prüfstand stellt, aber enorme Chancen darstellt, wenn wir von einer selbstbestimmten Sexualität von Menschen mit geistigen Einschränkungen sprechen.

Welche wissenschaftlichen Disziplinen greifen bei dem Forschungsprojekt ineinander und welche Besonderheiten bringt das mit sich?

Konkret arbeiten in dem Forschungsprojekt die Disziplinen der Sozialen Arbeit, der Rechtwissenschaft, der Pädagogik und der Philosophie zusammen. Besonders daran ist, dass das Projekt durch die Vielfalt von Expertisen bereichert wird – auch wenn die beteiligten Wissenschaftler*innen immer wieder einiges an Übersetzungsarbeit leisten müssen. Reziprok verändert sich spannenderweise auch das Verhältnis zu meiner eigenen Profession, der Sozialen Arbeit. Diese kollaborative Forschung in ihrer Vielstimmigkeit birgt transformatives Potential für alle Beteiligten und für die Menschen, um die es uns geht. Denn sowohl was die Betreuungssituation anbelangt, als auch der juristische Umgang mit Missbrauch bei eigentlich strafunmündigen Personen sowie die ethische Reflexion, muss das Thema aus der gesellschaftlichen Tabuzone geholt werden.

Wissenschaftler*innen und Betroffene werden sich bei der Veranstaltung auf Augenhöhe zu verschiedenen Fragen rund um die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit sog. "geistiger Behinderung" austauschen. Welche Chancen sehen Sie in diesem Ziel?

In den 90er-Jahren wurde der Slogan „Nothing About Us Without Us“ durch die Behindertenrechtsbewegung geprägt und später ebenfalls in der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Der Slogan bringt zum Ausdruck, dass in der Vergangenheit viel zu oft Entscheidungen über marginalisierte Gruppen getroffen wurden und auch immer noch werden, statt mit ihnen – trotz einer häufig massiven Beeinflussung ihrer Lebensrealitäten.
Eine Begegnung auf Augenhöhe und ein Austausch bietet aus meiner Sicht die große Chance, ein besseres gegenseitiges Verständnis zu entwickeln und in den Dialog zu treten. Auf der Tagung werden Menschen mit und ohne Behinderung Vorträge zu verschieden Themen halten und miteinander in Kontakt treten. Auch im Forschungsbeirat des Projekts sind Menschen mit Behinderung vertreten. Ich bin davon überzeugt, dass durch die Begegnung und Auseinandersetzung mit befremdlichen Situationen und Themen, ganz im Sinne von Bernhard Waldenfels auch etwas in uns selbst angeregt wird. Gerade in dem von uns gewählten „responsiven“ Forschungsansatz ist es ganz wesentlich, sich Fremdem zu stellen und die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung als Ausgangspunkt all unserer Überlegungen zu nehmen. Genau das wollen wir auch auf der Tagung tun und ich hoffe, dass die Teilnehmenden neue Eindrücke, Gedanken, Impulse, Inspirationen und Fragen sammeln können.

Sie selbst werden die Veranstaltung mit einem kleinen Film „Wünsche, Träume, Körper“ eröffnen. Was wollen Sie den Teilnehmer*innen damit vermitteln / ermöglichen?

Ich finde es wichtig, dass die Menschen, um die es auf der Tagung geht, selbst über sich, ihre Erfahrungen und Ansichten sprechen. Während der Interviews, die ich für den Film führte, begegnete ich Menschen, die mit einer Klarheit, Offenheit und einer Freude darüber berichten, was sie bewegt und was ihnen wichtig ist. Ich wünsche mir, dass das Gesagte und Gezeigte den Besuchenden einen Einblick in die Lebensrealitäten und Umstände der Interviewten gibt, in einer Authentizität und Plastizität, die eben erst durch das Medium Film möglich ist.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Menschen mit und ohne Behinderung, sowie deren Angehörige und Betreuer*innen sind herzlich eingeladen, an dem inklusiven Programm teilzunehmen.

Um Anmeldung bis zum 15.09.2022 wird gebeten. Das Tagungsprogramm (auch in leichter Sprache verfügbar) sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Forschungsprojekt erhalten Sie hier.

 

Terminhinweis:

Am Donnerstag, den 10.11.2022, von 19-21 Uhr, wird Jochanah Mahnke bei der Veranstaltung "rAusblick" der Domberg Akademie einen Einblick in das Forschungsprojekt "Sexuelle selbstbestimmung von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung" geben.

Kursort: online via Zoom

Alle Infos zur Veranstaltung unter: https://domberg-akademie.de/veranstaltungen-detail/sexuelle-selbstbestimmung-von-menschen-mit-sogenannter-geistiger-behinderung