Für die Rückmeldung müssen Sie zwei Dinge tun:
- Bitte senden Sie den ausgefüllten Rückmeldebogen an einschreibung@hfph.de bis Montag, 15. Februar 2021. Alternativ können Sie den Bogen auch per Briefpost an das Studierendensekretariat senden.
- Bitte überweisen Sie die Rückmeldegebühren in Höhe von 244,40 € bitte an die HFPH (Kontodaten). Eine verspätete Rückmeldung hat die Bezahlung einer erhöhten Verwaltungsgebühr gemäß §4 Abs. 1 der Satzung zur Erhebung von Studien- und Verwaltungsgebühren (150,00 € statt 100,00 €) zur Folge.
- Die zu überweisende Rückmeldegebühr in Höhe von 244,40 € setzt sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr der Hochschule (100,00 €), sowie dem Betrag für das Studentenwerk und dem Solidaritätsbeitrag für das Semesterticket (Stand Sommersemester 2021).
- Falls Sie parallel an einer anderen Hochschule studieren, die ebenfalls dem Studentenwerk angehört, ist der Betrag für Studentenwerk und Semesterticket nur einmal zu bezahlen. Dies bedeutet, dass Sie bei dem Rückmeldebogen einen Ausdruck aus dem Gebührenkonto beilegen müssen, als Nachweis, dass Sie den Betrag bereits bezahlt haben. Umgekehrt erhalten Sie bei Zahlung an der Hochschule von uns eine Quittung, mit welcher Sie sich an Ihrer anderen Hochschule von dem Beitrag befreien lassen können.
Bei den weiterführenden Masterstudiengängen sowie den Modulstudien fallen zusätzlich noch die Studienbeiträge für die Credits an.
Sollten Sie sich exmatrikulieren wollen, dann informieren Sie innerhalb dieser Frist das Studierendensekretariat über Ihre Exmatrikulationsabsicht.
Sobald der Rückmeldebogen (und ggf. die Nachweise) und das Geld im Studierendensekretariat eingegangen sind, werden Sie rückgemeldet. Ihre Unterlagen (Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Quittung) erhalten Sie per Post bis Ende des Semesters (31.3.2021).