Sicherheits- und Hygieneregeln
Maskenempfehlung und Abstandsregeln
Vorbehaltlich einer zukünftig neu verfügten Anordnung einer Maskenpflicht, gilt an der HFPH bis auf Weiteres die klare Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in allen Räumlichkeiten der HFPH, sofern der Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann.
Weitere Maßnahmen und Empfehlungen
Jeder und jede ist gehalten, durch regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Hust- und Niesetikette (Husten und Niesen nur in die Armbeuge) zur Reduzierung des Infektionsrisikos beizutragen.
Die Hochschulen stellen sicher, dass abhängig von den räumlichen Gegebenheiten und dem zu erwartenden Personenaufkommen ausreichend Möglichkeit zum Händewaschen bzw. zur Handdesinfektion besteht. In Sanitärräumen sind Reinigungsmaterial und Einmalhandtücher in ausreichender Menge vorzuhalten.
Zugang zu den Gebäuden der HFPH
Grundsätzlich dürfen Personen,
- bei denen eine aktuelle Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen worden ist,
- die für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 typische Symptome aufweisen (typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder
- die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
am Hochschulbetrieb vor Ort nicht teilnehmen und die Hochschule nicht betreten.