Prof. Dr. Julia Inthorn, Professorin für angewandte Ethik an der Hochschule für Philosophie München (HFPH), setzt ihr großes Engagement in der Medizin- und Forschungsethik auch neben der Lehrtätigkeit erfolgreich fort: Sie wurde gerade für eine weitere Amtsperiode als Mitglied der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) berufen.
Die erneute Ernennung erfolgte auf Kabinettsbeschluss und durch ein gemeinsames Schreiben von Bundesminister Dr. Carsten Linnemann und Bundesministerin Dorothee Bär. Prof. Dr. Inthorn wird der Kommission, die am 7. September 2026 zur konstituierenden Sitzung der 9. Berufungsperiode zusammentraf, auch für die nächsten drei Jahre als Sachverständige für den Bereich Ethik und Theologie angehören.
Als Mitglied der ZES bringt sie ihre ausgewiesene Expertise in ein hochrangiges interdisziplinäres Gremium ein. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen ist sie dafür verantwortlich, ethische Fragen zur Stammzellenforschung im Spannungsfeld von wissenschaftlichem Fortschritt, medizinischer Forschung und dem Schutz menschlichen Lebens fundiert zu bewerten.
Neben ihrer Tätigkeit für die ZES ist Prof. Dr. Julia Inthorn außerdem bereits seit 2016 als Mitglied in der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer (ZEKO) aktiv, wo sie maßgeblich an richtungsweisenden Empfehlungen zu medizinethischen Zukunftsfragen beteiligt ist.
Wir gratulieren Prof. Dr. Julia Inthorn herzlich zur erneuten Berufung und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und alles Gute für diese verantwortungsvolle Aufgabe!
Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES)
Die ZES ist ein unabhängiges, interdisziplinäres Expertengremium, das 2002 mit dem Inkrafttreten des Stammzellgesetzes eingerichtet wurde. Sie setzt sich aus neun Sachverständigen aus den Fachrichtungen Biologie, Medizin, Ethik und Theologie zusammen.
Die Kommission prüft Forschungsvorhaben, für die humane embryonale Stammzellen eingeführt oder verwendet werden sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die wissenschaftliche Bedeutung des Forschungsvorhabens, die ausreichende Vorklärung des Projekts und die Frage, ob die Verwendung humaner embryonaler Stammzellen notwendig ist. Auf dieser Grundlage bewertet die Kommission die ethische Vertretbarkeit des Vorhabens und gibt eine Stellungnahme an das Robert Koch-Institut (RKI) ab, das über die Genehmigung des jeweiligen Antrags entscheidet.