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Zulassung und Einschreibung

Die Hochschulzugangsberechtigung ist das Schulzeugnis, das Ihnen erlaubt, ein Studium zu beginnen. Das muss nicht unbedingt das Abitur sein, es gibt auch andere anerkannte Abschlüsse.

Nein, das reicht nicht. Sie brauchen entweder die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder einen gleichwertigen bzw. höheren Abschluss. Dazu zählen:

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • Eine mindestens 2-jährige staatlich anerkannte Ausbildung mit 3 Jahren Berufserfahrung,
  • Ein Meistertitel.

1) Deutsche Staatsbürger mit deutschem Schulabschluss:

Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) – als gut leserlichen Scan (alle Seiten!)
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Lebenslauf
  • Krankenversicherungsnachweis (nicht erforderlich für Modulstudium TUM, Promotion oder Weiterbildungen)
  • Nachweis für ein Doppelstudium (falls Sie zwei Studiengänge parallel studieren – relevant für Modulstudium TUM oder Philosophie & Leadership)
  • Nachweis eines bereits abgeschlossenen Studiums (wenn Sie sich für den Master Philosophie, eine Promotion oder eine Weiterbildung einschreiben)

2) Deutsche Staatsbürger mit ausländischem Schulabschluss:

Bitte melden Sie sich frühzeitig bei der Studienberatung () und reichen Sie folgende Unterlagen ein (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung):

  • Letzte Schulzeugnisse (z. B. Abitur, Secondary-School-Abschluss, Mittelschulzeugnis)
  • Kopie Ihres Reisepasses
  • Lebenslauf
  • Falls vorhanden: Akademische Abschlüsse mit Notenübersicht

Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die Studienberatung () und reichen Sie folgende Unterlagen ein (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung):

 

  • Letzte Schulzeugnisse (z. B. Abitur, Secondary-School-Abschluss, Mittelschulzeugnis)
  • Kopie Ihres Reisepasses (ggf. mit Zusatzblatt)
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens C1*)
  • Lebenslauf
  • Falls vorhanden: Akademische Abschlüsse mit Notenübersicht
  • Eventuell weitere erforderliche Dokumente und Übersetzungen

 

 

*Für Internationale Studierende kann der Nachweis von Deutschkenntnissen über verschiedene Kurse erreicht werden. Die Hochschule erkennt folgende Niveaus / Prüfungen an:

  1. DSH-2
  2. TestDaf: Mindestens Level 4 in allen Teilprüfungen
  3. Goethe Institute: C1
  4. „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscher-Institut München (Munich Language and Interpreting Institute, SDI)

 

Vor der Immatrikulation muss Ihr Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK etc.) digital an die HFPH gemeldet werden. Vor der Immatrikulation an der HFPH müssen Sie sich deshalb mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen – unabhängig davon, aus welchem Land Sie kommen. Dies gilt auch für in Deutschland privat Versicherte.

Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung sind nicht ausreichend. Ohne die digitale Bestätigung Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.

1) Gesetzlich Versicherte:

Fordern Sie Ihre Krankenversicherung auf, Ihren Versicherungsstatus über den Meldegrund M10 für die Hochschule (Absendernummer: H0002939) an uns zu melden. Die Krankenkasse übermittelt dann automatisch eine Bestätigung an uns. Sie müssen nichts weiter tun.

2) Privatversicherte:

Sie brauchen eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie einen Nachweis Ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen. Die gesetzliche Krankenkasse sendet uns dann die Bestätigung. Geben Sie auch hier Meldegrund M10 für die Hochschule (Absendernummer: H0002939) an.

Die Einschreibung findet immer kurz vor Vorlesungsbeginn statt. Die genauen Fristen finden Sie in den Semesterterminen.

Die Einschreibung erfolgt online über unser Bewerbungsportal.

Falls Sie keinen deutschen Schulabschluss haben oder deutscher Staatsbürger mit ausländischem Abschluss sind, beachten Sie bitte die zusätzlichen Unterlagen zur Einschreibung.

Urlaubssemester

Den Antrag stellen Sie während der Rückmeldefrist des laufenden Semesters.

Ja, ein Urlaubssemester wird nur aus wichtigem Grund gewährt.

Dazu gehören unter anderem:

  • Krankheit
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
  • Kindererziehung
  • Auslandssemester
  • Praktikum
  • Pflege von Angehörigen
  • Verbüßung einer Freiheitsstrafe

Den Antrag stellen Sie im Campus-Portal unter „Meine Anträge“. Bitte laden Sie dort auch die erforderlichen Nachweise hoch!

Grundsätzlich nein.

Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie keine Studienleistungen erbringen oder Prüfungen schreiben.

Ausnahmen gibt es für:

  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Pflege von Angehörigen
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Wenn Sie Leistungen aus einem früheren Studium anerkennen lassen möchten (egal ob von einer anderen Universität oder der HFPH), müssen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen.

Im Campusportal unter „Mein Studium“ -> „Meine Anträge“ -> „Antrag an den Prüfungsausschuss“. Dort wählen Sie die Option „Anerkennung von Prüfungsleistungen“ und fügen Ihre Zeugnisse an.

Entscheidend ist die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen. Das bedeutet, dass der Inhalt, Umfang und die Anforderungen vergleichbar mit der Prüfungsordnung der HFPH sein müssen.

Studiengangswechsel

Dafür müssen Sie im Campusportal einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen.

Im Campusportal unter „Mein Studium“ -> „Meine Anträge“ -> „Antrag auf Studiengangswechsel“ (unter „Studierendensekretariat“). Dort können Sie den gewünschten Wechsel auswählen und ggf. bereits erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen.

Ja! Ein Studiengangswechsel ist nur zum nächsten Semester möglich. Ein Wechsel während des laufenden Semesters ist nicht möglich.