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Deutschlandstipendium an der HFPH

Im Rahmen des Deutschlandstipendiums werden an der HFPH ordentlich immatrikulierte Studierende mit 300 Euro pro Monat für einen Zeitraum von einem Jahr gefördert. Voraussetzung sind exzellente Leistungen und ein überdurchschnittliches Engagement.

Das Deutschlandstipendium soll ausgewählten, besonders begabten und engagierten Studierenden, die neben exzellenten Studienleistungen auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen oder erfolgreich Hindernisse im eigenen Lebens- und Bildungsweg gemeistert haben, zunächst für die Dauer eines Jahres eine verlässliche zusätzliche Finanzierungsquelle bieten.

Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt 3.600 Euro pro Jahr, wobei jeweils die Hälfte dieses Betrags von privaten Förderer*innen – Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni, Hochschulangehörigen oder Privatpersonen – und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragen wird. Das Stipendium wird in Raten von monatlich 300 Euro ausbezahlt.

Weitere Informationen

Das Deutschlandstipendium wird an der HFPH jährlich zum Wintersemester ausgeschrieben.  Der Bewerbungszeitraum ist September/Oktober.

Die genaue Bewerbungsfrist erfahren Sie rechtzeitig hier!

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, die Sie für eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium an der HFPH erfüllen müssen.

 

Wer kann sich für ein Stipendium bewerben?
  • Alle an der HFPH ordentlich immatrikulierten Studierenden mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung können sich für ein Deutschlandstipendium bewerben.
  • Das Stipendium richtet sich an Studierende aller Nationalitäten, ist unabhängig von ihrem sonstigen Einkommen oder das der Eltern und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
  • Studierende, die bereits eine anderweitig begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhalten, können kein Deutschlandstipendium bekommen (Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium)
  • Promovierende und an der HFPH ausschließlich in studienbegleitende Angebote Immatrikulierte (Modulstudien Philosophie TUM, Philosophie und Leadership) sind von der Förderung ausgenommen.
  • Studierende können sich auch nach einer Ablehnung erneut bewerben.
Auswahlkriterien
  • Besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
  • Praktika, eine vorangegangene Berufstätigkeit
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit; gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  • Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten oder Behinderungen, die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft, zum Beispiel Migrationshintergrund oder Nichtakademikerhaushalt

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen dazu, wie der Bewerbungsprozess für das Deutschlandstipendium an der HFPH abläuft.

1. Schritt: Einreichen der Bewerbung
  • Die Ausschreibung von Deutschlandstipendien erfolgt an der HFPH jährlich zum Wintersemester zwischen September und Oktober.
  • Studierende können sich über ein PDF-Formular bewerben, das rechtzeitig auf dieser Website veröffentlicht wird.
  • Über das Formular müssen folgende Informationen eingereicht werden:
    • Bei Studienanfänger*innen: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach wichtigen Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der HFPH berechtigt.
    • Bei immatrikulierten Studierenden: Die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung. Für Studierende eines Master-Studiengangs kann auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums zählen.
    • praktische bzw. berufliche Erfahrungen
    • besonderes gesellschaftliche Engagement
    • Motivationsschreiben (max. 1,5 Seiten)
    • Lebenslauf
  • Zusätzlich zum Formular können auch noch weitere Dateien mitgeschickt werden, die Angaben zu akzentuieren, unterstreichen, detaillieren und zusätzliche, bewerbungsrelevante Sachverhalte, die nicht aus dem PDF-Formular hervorgehen, darzulegen.
  • Das PDF-Formular mit allen weiteren Dokumenten werden an geschickt.
2. Schritt: Auswahlprozess
  • Um zu einer fairen Auswahlentscheidung zu gelangen, wird eine Auswahlkommission gebildet, die aus dem Studiendekan/der Studiendekanin, einem Vertreter der Studierenden, einem Vertreter der Lehrenden, der Frauenbeauftragten und dem Kanzler/der Kanzlerin (beratend) besteht.
  • Die Auswahlkommission trifft aus allen eingegangenen Bewerbungen eine Auswahl. Die Begutachtung der Bewerbung richtet sich nach den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes.
  • Die Fördergeber können auf Wunsch eine beratende Funktion ausüben und erhalten in diesem Fall die Bewerbungen in anonymisierter Form.
  • Die Auswahlkommission erstellt eine Rangliste der zu fördernden Bewerberinnen und Bewerber.
3. Schritt: Rückmeldung
  • Nach der Entscheidung der Auswahlkommission erhalten alle Bewerber*innen eine Rückmeldung, welche per E-Mail verschickt wird (etwa vier Wochen nach Bewerbungsschluss).
  • Erst wenn Studierende einen Förderplatz erhalten haben, wird die Verwaltung gegebenenfalls die gemachten Angaben überprüfen. Zu diesem Zweck können auch Unterlagen nachgefordert werden.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur finanziellen Förderung und den Förder*innen im Rahmen des Deutschlandstipendiums an der HFPH.

Wer finanziert die Stipendien und wie hoch ist die Förderung?
  • Die Förderung pro Stipendium beträgt 300 Euro im Monat, wobei jeweils 150 Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie von privaten Förderern und Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni oder Privatpersonen gezahlt werden.
  • Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr vergeben. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Die Förderung wird zum Wintersemester im Dezember rückwirkend zum 1. Oktober ausbezahlt.
  • Sofern genug Fördermittel vorhanden sind und die Stipendiaten die Förderkriterien regelmäßig erfüllen, kann die Unterstützung verlängert werden. Dazu müssen sie einmal jährlich einen aktualisierten Begabungs- und Leistungsnachweis vorlegen.
  • Die Förderung endet, wenn die Förderhöchstdauer durch das Ende der Regelstudienzeit erreicht ist, die jährlichen Begabungs- und Leistungsnachweise verspätet oder nicht eingereicht werden, der Studierende die HFPH verlässt (z.B. Hochschulwechsel, die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde, nicht genug Fördermittel zur Verfügung stehen und keine Weitergewährung des Deutschlandstipendiums möglich ist.
  • Eine Förderung über die Förderhöchstdauer kann verlängert werden nur unter der Voraussetzung, dass sich die Studiendauer aufgrund schwerwiegender Gründe verlängert. Solche Gründe sind zum Beispiel Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt. Die Verlängerung der Förderung muss schriftlich beantragt werden.
Welche persönlichen Daten werden an die Förder*innen weitergeben?

Laut Stipendienprogramm-Gesetz ist es Stipendiengebern gestattet, beratend am Auswahlverfahren teilzunehmen. Wenn die Bewerber*innen dem zustimmen, können Förder*innen auf Wunsch auch Einblick in die anonymisierten Bewerbungsunterlagen der vorausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten. Die Förder*innen können auf diese Weise aber nicht die Identität feststellen und nur Anmerkungen zu den Qualifikationen abgeben. Wenn Studierende für eine Förderung mit dem Deutschlandstipendium ausgewählt werden, können sie zudem wählen, ob ihre Kontaktdaten an die betreffende Förder*in weitergegeben werden.

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